parallax background

agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für Coaching, Psychologische Beratung, Unternehmensberatung, Training und Organisationsentwicklung sowie Supervision bei Platzer Provokativ FlexCo.

Angelehnt an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreich für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (Version März 2018)

 

1. Allgemeines

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Platzer Provokativ FlexCo und seiner AuftraggeberIn/KlientIn gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende AGB der AuftraggeberIn/KlientIn sind ungültig, es sei denn, diese werden seitens Platzer Provokativ FlexCo ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss, Leistung und Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Platzer Provokativ FlexCo sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald Platzer Provokativ FlexCo die schriftliche Annahme des Angebots zugeht oder Platzer Provokativ FlexCo eine Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AuftraggeberIn/KlientIn sind nur wirksam, wenn Platzer Provokativ FlexCo sie schriftlich akzeptiert. Im Segment Coaching/Psychologische Beratung wird die Zusammenarbeit in der Regel mündlich zwischen dem/der KlientIn und Platzer Provokativ FlexCo vereinbart. Hinweis. Coaching als auch Psychologische Beratung ist kein Ersatz für Psychotherapie und/oder ärztliche Behandlung.

2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, etc.). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch Platzer Provokativ FlexCo sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird.

2.3 Platzer Provokativ FlexCo ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihm ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen) durchführen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Platzer Provokativ FlexCo selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der AuftraggeberIn/KlientIn.

2.4 Die AuftraggeberIn/KlientIn verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Platzer Provokativ FlexCo zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AuftraggeberIn/KlientIn wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Platzer Provokativ FlexCo anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn/KlientIn / Vollständigkeitserklärung

3.1 Die AuftraggeberIn/Klient sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Die AuftraggeberIn/KlientIn wird Platzer Provokativ FlexCo auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Die AuftraggeberIn/KlientIn sorgt dafür, dass Platzer Provokativ FlexCo auch ohne deren besonderen Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit Platzer Provokativ FlexCo bekannt werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter Platzer Provokativ FlexCo zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der AuftraggeberIn/KlientIn auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrechte

5.1 Sämtliche Publikationen von Platzer Provokativ FlexCo, insbesondere Beratungs-, Seminar-, Trainings- und Coachingunterlagen sowie Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc., sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte der erhaltenen Unterlagen gebühren Platzer Provokativ FlexCo oder, sofern entsprechend ausgewiesen, der jeweiligen AutorIn. Die AuftraggeberIn/KlientIn ist nicht berechtigt, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen erhaltenen Unterlagen und Informationen ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Platzer Provokativ FlexCo ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung durch Platzer Provokativ FlexCo.

5.2 Der Verstoß der AuftraggeberIn/KlientIn gegen diese Bestimmungen berechtigt Platzer Provokativ FlexCo zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

 

6. Gewährleistung

Da der Erfolg von Organisationsentwicklungs-, Seminar- und Coachingleistungen zu einem großen Teil vom Engagement der AuftraggeberIn/KlientIn abhängt, übernimmt Platzer Provokativ FlexCo keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.

 

7. Haftung / Schadenersatz

7.1 Platzer Provokativ FlexCo haftet der AuftraggeberIn/KlientIn für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

7.2 Schadensersatzansprüche der AuftraggeberIn/KlientIn können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden

7.3 Die AuftraggeberIn/KlientIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden Platzer Provokativ FlexCo zurückzuführen ist.

7.4 Sofern Platzer Provokativ FlexCo das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Platzer Provokativ FlexCo diese Ansprüche an die AuftraggeberIn/KlientIn ab. Der AuftraggeberIn/KlientIn wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Platzer Provokativ FlexCo verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der AuftraggeberIn/KlientIn erhält.

8.2 Weiters verpflichtet sich Platzer Provokativ FlexCo, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten der AuftraggeberIn/KlientIn, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

8.3 Platzer Provokativ FlexCo ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. Für einen etwaigen diesbezüglichen Verstoß der Stellvertreter haftet Platzer Provokativ FlexCo nicht.

8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

8.5 Platzer Provokativ FlexCo ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die AuftraggeberIn/KlientIn leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

8.6 Platzer Provokativ FlexCo ist berechtigt den Unternehmensnamen von Firmenkunden auf seiner Website unter dem Punkt Referenzen anzuführen.

 

9. Termine und Stornierung

9.1 Termine sind verbindlich. Eine Terminvereinbarung erfolgt durch schriftliche Bekanntgabe per Online-Buchung oder via E-Mail. Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

9.2 Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Platzer Provokativ FlexCo (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit, etc.) nicht eingehalten werden, so ist Platzer Provokativ FlexCo berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen.

9.3 Eine Coachingsession kann bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Bei einer Absage oder gewünschten Verschiebung innerhalb der genannten 24h oder bei keiner erfolgten Abmeldung verfällt die Einheit und es werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt, auch wenn ein Ersatztermin gefunden wird. Genannte Stornierung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.

9.4. Erscheint der/die Coachee zu einem Termin unpünktlich, verkürzt das die Einheit, wobei die volle Einheit verrechnet wird.

9.5 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) ist dies bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, eine schriftliche Mitteilung an Platzer Provokativ FlexCo vorausgesetzt. Bei Absagen 4 Wochen bis 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung werden 25%, 2 Wochen bis eine Woche vor der Veranstaltung 50% und in der Woche vor der Veranstaltung werden 100% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Aufwand seitens Platzer Provokativ FlexCo wird ebenfalls mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Stundensatz Platzer Provokativ FlexCo in Rechnung gestellt.

 

10. Honorar und Zahlung

10.1 Die etwaigen auf der Website angeführten Preise sind Fixpreise. Sie müssen innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist, oder bis zum Zeitpunkt der ersten Beratungssession auf dem Konto Platzer Provokativ FlexCo einlangen bzw. müssen dem Anbieter die Konto- oder Kreditkartendaten für eine Abbuchung samt Genehmigung vorliegen.

10.2 Vorauszahlungsvergünstigung für Packages: Diese Vergünstigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die gesamte Zahlung vor dem ersten vereinbarten Termin auf dem Konto von Platzer Provokativ FlexCo einlangt. Bei späterem Eintreffen der Summe tritt der höhere Preis in Kraft und die Differenz wird seitens Platzer Provokativ FlexCo in Rechnung gestellt.

10.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Platzer Provokativ FlexCo ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, ist Platzer Provokativ FlexCo berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.

10.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch Platzer Provokativ FlexCo. Jeder Zahlungsverzug berechtigt Platzer Provokativ FlexCo die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von der AuftraggeberIn/KlientIn zu tragen. Die AuftraggeberIn/KlientIn ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 10 % p.a. und alle Eintreibungskosten zu zahlen.

10.5 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Platzer Provokativ FlexCo ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Platzer Provokativ FlexCo. Platzer Provokativ FlexCo ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.6 Platzer Provokativ FlexCo wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.7 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung Platzer Provokativ FlexCo vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.8 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der AuftraggeberIn/KlientIn liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Platzer Provokativ FlexCo, so behält Platzer Provokativ FlexCo den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.

10.9 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Platzer Provokativ FlexCo von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Platzer Provokativ FlexCo ist berechtigt, der AuftraggeberIn/KlientIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die AuftraggeberIn/Klientin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages

12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.

 

13. Mediationsklausel

13.1 Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene MediatorInnen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen.

13.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung Platzer Provokativ FlexCo. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Platzer Provokativ FlexCo zuständig.